AGB

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Harz Adventure sind Bestandteil des Mietvertrags.

1. Mindestalter des Mieters

1.1. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen in Begleitung einer erwachsenen Person sein. An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die nicht in Begleitung einer erwachsenen Person sind, dürfen MTB’s nur mit schriftlicher Bewilligung der Eltern oder des Vormundes abgegeben werden.

2. Übergabe

2.1. Der Mieter übernimmt das Bike in betriebssicherem Zustand. Beanstandungen seitens des Mieters müssen dem Vermieter bei der Fahrzeugübergabe gemeldet werden.

2.2. Der Mieter darf das Bike nur in verkehrssicherer Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen.

3. Pflichten des Mieters/Vermieters

3.1. Der Mieter verpflichtet sich, das Bike pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im abgeschlossenen Zustand abzustellen. Nach 22:00 Uhr ist das Fahrrad in einem verschlossenen Raum abzustellen.

3.2. Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur mit der Zustimmung des Vermieters vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich. Der Vermieter kann ohne Angaben von Gründen die Verlängerung verweigern.

3.3. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter bei Rückgabe des Mountainbikes in der Mietzeit aufgetretene Mängel mitzuteilen.

3.4. Die Versicherung ist Sache des Mieters. Der Mieter bestätigt mit dem Abschluss des Mietvertrages über eine ausreichende Abdeckung der Risiken zu verfügen, welche die Fahrt mit dem Mountainbike mit sich bringt. Bei Unfällen sind keinerlei Schadenersatzforderungen bzw. Ansprüche zu stellen.

3.5. Das Tragen der unentgeltlich zur Verfügung gestellten Leihhelme ist freiwillig und erfolgt auf eigenes Risiko. Die Vermieter lehnt jede Haftung in dieser Sache ab.

3.6. Ohne Lichtanlage darf ein Bike bei Dunkelheit und Dämmerung nicht betrieben werden.

4. Reparatur

4.1. Wird eine Reparatur notwendig, die durch unsachgemäße Behandlung durch den Mieter entstanden ist oder auf dessen Verschulden beruht, muss dieser hierfür die Kosten übernehmen.

4.1.1 Nach Abgabe des Mountainbikes werden anfallende Reparaturkosten von der Kaution abgezogen. Sollten die Reparaturkosten / Ersatzkosten die hinterlegte Kaution übersteigen, so müssen auch diese sofort vor Ort bezahlt werden.

4.2. Bei Verlust oder Beschädigung des E-Bike Schlüssel für Akku und / oder Schloss, wird dieser mit 10€ pro Schlüssel in Rechnung gestellt.

5. Unfall/Diebstahl

5.1. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhandengekommen ist. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaigen Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaigen beteiligten Fahrzeuge enthalten.

5.2. Bei Diebstahl muss der Mieter unverzüglich eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Dem Vermieter ist die Polizeidienststelle und die Diebstahlnummer mitzuteilen. Den entstandenen Schaden trägt der Mieter. Es wird der Zeitwert des Bikes berechnet.

6. Haftung

6.1. Der Vermieter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit.

6.2. Der Mieter hat das Bike in demselben Zustand zurückzubringen, in dem er es übernommen hat. 

6.3. Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Bikes und für Verletzungen seiner vertraglichen Pflichten. Er hat dann auch die Schadennebenkosten zu ersetzen.

6.4. Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht befreit.

7. Rückgabe

7.1. Der Mieter hat das Fahrrad spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am Ausgabeort zurückzugeben.

7.2. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.

7.3. Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter mit jedem angefangenen Tag den Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinaus gehenden Schaden zu ersetzen.

7.4. Der Vermieter ist berechtigt, nach Rückgabe des Fahrrads aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden.

7.5. Die Reinigung ist im Service inbegriffen. Bei Übermäßiger Verschmutzung erhebt der Vermieter eine Reinigungspauschale von 10 €.

8. Stornierungen

8.1. Stornierung bis 48 Stunden vor dem Termin sind möglich. Es entstehen keine Kosten.

8.2.Bei Stornierungen innerhalb von 48 Stunden vor Termin wird die Gesamtsumme in Rechnung gestellt.

9. Abschließendes

9.1. Der Mietpreis ist bei Übergabe des Mietgegenstandes zu zahlen.

9.2. Für jedes Fahrrad ist eine Kaution in Höhe von 50 € bei Übergabe zu entrichten. Wird das Rad ohne Schäden zurückgegeben, wird die Kaution wieder ausgezahlt. Verursacht der Mieter einen Materialschaden, wird die Kaution als Anzahlung auf die Reparaturkosten einbehalten.

9.3. Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der  Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

9.4. Sollten einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.